Aus ihrer Sicht nicht ganz unverständlich haben Länder und Gemeinden vom Bund - über die in § 330b ASVG vorgesehenen 100 Mio Euro hinaus - einen vollen Ausgleich des durch die Abschaffung des Pflegeregresses befürchteten Einnahmenausfalls verlangt.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

