Begriff Freiheitsbeschränkung gemäß HeimAufG. Der Oberste Gerichtshof (OGH) befasste sich in seiner Entscheidung vom 21. 2. 2018, 7 Ob 24/18g, neuerlich mit der Frage, ob das Hindern am Verlassen des Bettes durch Hochziehen der Seitenteile eine Freiheitsbeschränkung im Sinn des § 3 Abs 1 HeimAufG darstellt.
7 Ob 24/18g

