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Zur Anwendung des HeimAufG in Aufnahme-/Erstversorgungseinheiten und Ambulanzen von Krankenanstalten

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtAufsatzDr. Christian Bürger, MSc, Dr. Michael Halmich, LL.MÖZPR 2018/55ÖZPR 2018, 88 - 91 Heft 3 v. 7.6.2018

Das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) regelt die Voraussetzungen und die Überprüfung von Freiheitsbeschränkungen in diversen Einrichtungen, in denen Menschen gepflegt bzw betreut werden. Während das Gesetz in Pflege- und Betreuungseinrichtungen allen dort lebenden Menschen einen Schutz bietet, ist der Geltungsbereich im Krankenhaus auf bestimmte Personen eingegrenzt. Inhalt dieses Beitrags ist die konkrete Frage, ob das HeimAufG auf Personen anzuwenden ist, die in Aufnahme-/Erstversorgungseinheiten bzw Ambulanzen von Krankenanstalten behandelt werden.

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