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Was bedeutet das 2. ErwSchG für bestehende Sachwalterschaften?

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtAufsatzMag. Sabine WimbergerÖZPR 2018/54ÖZPR 2018, 86 - 88 Heft 3 v. 7.6.2018

Am 1. 7. 2018 werden alle bestehenden Sachwalterschaften in gerichtliche Erwachsenenvertretungen umgewandelt und in das neue Recht übergeleitet.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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