Die Personalberechnung für die Krankenanstalten ist in den gesetzlichen Grundlagen nur sehr vage geregelt. Häufig wird auf Modelle zurückgegriffen, die in den 1990er-Jahren entwickelt wurden. Der Versorgungsauftrag hat sich seither stark verändert, die dafür notwendigen Ressourcen wurden nicht immer ausreichend angepasst. Der Beitrag liefert aktuelle Studienergebnisse und erste Ansätze zur weiterführenden Diskussion.

