Das Einsetzen des Rollstuhls - verbunden mit dem unverzichtbaren Anbringen des Gurtes -, um einem Bewohnerin die Teilnahme am sozialen Leben zu ermöglichen, schränkt die Bewegungsfreiheit des Bewohners, der sich sonst überhaupt nicht fortbewegen könnte, gerade nicht ein.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

