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Meine psychisch kranke Klientin möchte in einem öffentlichen Badesee "oben ohne" schwimmen und auf der angrenzenden Liegewiese "oben ohne" liegen. Muss bzw darf ich (als Sachwalter) meiner Klientin das erlauben? Ist das überhaupt verboten?

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter Zierl, MMag. Michaela SchweighoferÖZPR 2017/69ÖZPR 2017, 117 - 118 Heft 4 v. 2.8.2017

Die Antwort auf diese Fragen berührt unterschiedliche Bereiche, vor allem

das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Recht auf Privatsphäre);

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