Mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (BGBl I 2017/59), das in einer wahrlich schweren Geburt am 30. 3. 2017 beschlossen wurde und in seinen wesentlichen Teilen mit 1. 7. 2018 in Kraft treten wird, bleibt im bisherigen Sachwalterrecht fast kein Stein auf dem anderen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

