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Schließt jede Restbeweglichkeit Pflegestufe 7 aus?

Pflegegeld & SozialrechtFragen aus der PraxisAufsatzDr. Martin GreifenederÖZPR 2017/66ÖZPR 2017, 112 Heft 4 v. 2.8.2017

Immer wieder wird berichtet, dass in der Einstufungspraxis bereits eine geringe Restbeweglichkeit der Extremitäten zur Verneinung der Voraussetzungen für Pflegegeldstufe 7 führt.

Konkret wird die Situation geschildert, dass ein Pflegebedürftiger einen Schnabelbecher, den man ihm in die Hand drückt, in weiterer Folge selbständig zum Mund führen kann, um einen Schluck zu trinken.

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