Drittstaatangehörige mit dem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" haben in Österreich unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Pflegegeld wie österreichische Staatsbürger. Doch gilt dies auch für deren Kinder im Falle einer Behinderung? Diese Frage ist zu bejahen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

