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Pflegebedarf: Kann die Beaufsichtigung bei einer an sich selbsttätigen Einnahme der Mahlzeit berücksichtigt werden?

Pflegegeld & SozialrechtFragen aus der PraxisAufsatzDr. Martin GreifenederÖZPR 2017/48ÖZPR 2017, 78 Heft 3 v. 7.6.2017

Kann eine Pflegebedürftige zwar die täglichen Mahlzeiten selbsttätig einnehmen, bedarf sie aber während der Einnahme der Mahlzeit weitgehend permanent der Anleitung, Beaufsichtigung oder Motivation, so ist der volle Mindestwert für das Einnehmen von Mahlzeiten von 1 Stunde pro Tag zu berücksichtigen.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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