Selbstversicherung in der Pensionsversicherung bei Pflege eines nahen Angehörigen ist neben Vollbeschäftigung möglich. Eine die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung ermöglichende erhebliche Inanspruchnahme der Arbeitskraft ist bereits bei nur durchschnittlicher Pflege von 14 Stunden pro Woche möglich und kann auch neben einer Vollzeitbeschäftigung in Anspruch genommen werden.

