Die Pflege zu Hause durch einen nahen Angehörigen bedingt eine große Belastung, welche auch mit finanziellen Nachteilen wegen der (teilweisen) Aufgabe der beruflichen Tätigkeit des Pflegenden verbunden sein kann. Der Gesetzgeber hat hier Abhilfe mit den Möglichkeiten der Selbst- und Weiterversicherung in der Pensionsversicherung geschaffen. Die neueste Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte hat diese Regelungen nunmehr weiter ausgestaltet und genauer definiert.

