Wurden in den vergangenen Jahren vermehrt Übergriffe durch das Pflegepersonal thematisiert, widmet sich der vorliegende Beitrag dem strafrechtlichen Umgang mit Übergriffen, die gegenüber dem Pflegepersonal gesetzt werden. Dabei werden zunächst die strafrechtliche Relevanz von allgemein als "Gewalt" bezeichneten Übergriffen und die Befugnisse, sich gegen solche Gewalthandlungen zu wehren, dargestellt. Des Weiteren diskutiert der Beitrag die Frage nach der Sinnhaftigkeit von Anzeigen gegen Personen, die solche Übergriffe setzen und bei denen es zum Teil an der nötigen Schuldfähigkeit fehlt. Dabei wird zunächst die Thematik Anzeigerecht und Anzeigepflicht erörtert sowie grob dargestellt, wie ein Strafverfahren nach einer Anzeige verläuft. Zum Schluss wird zusammenfassend auf Argumente für und gegen eine Strafanzeige eingegangen.

