Die Finanzierung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen oder solche mit Betreuungs- bzw Pflegebedarf ist ein ständiges Problem für die öffentlichen Haushalte. In Österreich greift man in beiden Fällen auf allgemeine Steuermittel zurück, wenngleich hohe (und zumal zuletzt steigende) Anteile von den Betroffenen selbst bzw ihren Angehörigen getragen werden müssen.

