Hinter der Bezeichnung "2. Erwachsenenschutz-Gesetz - 2. ErwSchG" verbirgt sich primär eine umfangreiche Reform des Sachwalterrechts. Der nunmehr vorliegende Entwurf dieses Gesetzeswerks schließt allerdings auch zahlreiche andere Rechtsgebiete mit ein, so vor allem das Unterbringungs- und Heimaufenthaltsrecht. Die folgenden Zeilen bieten einen kurzen, noch unvollständigen Überblick über das vom Justizressort geplante Reformvorhaben. Die Ausführungen beschränken sich auf das (materielle) Sachwalterrecht, das UbG und das HeimAufG.

