Das Ausbildungspflichtgesetz (APflG) wurde in Art 2 Jugendausbildungsgesetz am 30. 6. 2016 kundgemacht. (FN 1)
Das Gesetz regelt die Verpflichtung zu einer Bildung oder Ausbildung für Jugendliche, welche die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.
Das Ausbildungspflichtgesetz (APflG) wurde in Art 2 Jugendausbildungsgesetz am 30. 6. 2016 kundgemacht. (FN 1)
Das Gesetz regelt die Verpflichtung zu einer Bildung oder Ausbildung für Jugendliche, welche die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.
