Grundsätzlich ja! Gem § 2 Abs 1 Satz 1 HeimAufG regelt dieses Bundesgesetz allein die Voraussetzungen und die Überprüfung von Freiheitsbeschränkungen in
Alten- und Pflegeheimen,
Behindertenheimen sowie
Grundsätzlich ja! Gem § 2 Abs 1 Satz 1 HeimAufG regelt dieses Bundesgesetz allein die Voraussetzungen und die Überprüfung von Freiheitsbeschränkungen in
Alten- und Pflegeheimen,
Behindertenheimen sowie
