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Stellt die Verwendung einer Gehhilfe in Form eines sog "RCN-Walkers" eine freiheitsbeschränkende Maßnahme dar?

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtFragen aus der PraxisAufsatzMMag. Michaela SchweighoferÖZPR 2016/52ÖZPR 2016, 88 Heft 3 v. 2.6.2016

Es kommt darauf an!

Bei einem sogenannten "RCN-Walker" handelt es sich um einen Gehwagen, der dafür konzipiert ist, die Mobilisierung und das Bewegungstraining von Personen mit eingeschränkter Mobilität zu unterstützen und verunsicherte Personen zu größerer Eigenmobilität anzuregen.

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