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Ist das HeimAufG auf Wohngemeinschaften für behinderte Menschen anwendbar?

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2016/112ÖZPR 2016, 181 Heft 6 v. 12.12.2016

Ja! Hier geht es um die Frage, ob Wohngemeinschaften für psychisch kranke oder intellektuell beeinträchtigte Menschen vom Anwendungsbereich des HeimAufG erfasst sind. Diese (teilstationären) Einrichtungen werden - im Gegensatz zu den Alten- und Pflegeheimen und den Behindertenheimen - bei der Regelung des Geltungsbereichs des HeimAufG (§ 2 Abs 1) nicht ausdrücklich erwähnt.

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