Die Abgrenzung des Tätigkeitsbereichs "Personensorge" von den anderen Aufgabenkreisen eines Sachwalters sorgt immer wieder für Unklarheiten. Aus diesem Grund nimmt sich Michaela Schweighofer dieses Themas an und stellt in ihrem Beitrag dar, was unter Personensorge im Sachwalterschaftsrecht zu verstehen ist, welche Angelegenheiten damit umfasst sind und welche Aufgaben der Sachwalter, der mit der "Personensorge" betraut wurde, erledigen kann/darf/muss (ÖZPR 2016/12).

