Folgender Sachverhalt wird geschildert: Ein rumänischer Staatsangehöriger lebt mit seiner Gattin in Österreich. Er bezieht ausschließlich eine Pension aus Rumänien, ist daher auch in Rumänien krankenversichert und infolge einer schweren Erkrankung pflegebedürftig.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

