Am 1. 7. 2005 trat das Bundesgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit während des Aufenthalts in Heimen und anderen Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Heimaufenthaltsgesetz - HeimAufG) in Kraft.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

