Jährlich werden über 150.000 Neu- oder Erhöhungsanträge gestellt. Aber auf welcher rechtlichen Basis erfolgt die Einstufung, die Zuordnung einer pflegebedürftigen Person zu einer der sieben Pflegegeldstufen? Insbesondere die Rechtsgrundlagen der weniger bekannten "Richtlinien für die einheitliche Anwendung des Bundespflegegeldgesetzes (RPGG 2012)" des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie das "Konsensuspapier zur einheitlichen, ärztlichen und pflegerischen Begutachtung nach dem Bundespflegegeldgesetz" sollen einer näheren, teils kritischen Betrachtung unterzogen werden.

