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Kann eine Patientenverfügung bei Eintritt der Einsichts- und Urteilsunfähigkeit nicht mehr erneuert werden?

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtFragen aus der PraxisAufsatzMMag. Michaela SchweighoferÖZPR 2015/75ÖZPR 2015, 120 Heft 4 v. 1.4.2015

Nein! Vorauszuschicken ist, dass nach § 7 Abs 1 Patientenverfügungsgesetz (PatVG) eine Patientenverfügung nach Ablauf von fünf Jahren ab der Errichtung ihre Verbindlichkeit verliert, sofern der Patient nicht eine kürzere Frist bestimmt hat.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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