vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kann ein Sachwalter bestellt werden, wenn durch die Handlungen einer behinderten Person nur Dritte beeinträchtigt werden?

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtFragen aus der PraxisAufsatzMMag. Michaela SchweighoferÖZPR 2015/33ÖZPR 2015, 56 Heft 2 v. 1.2.2015

Nein! Vermag eine volljährige Person, die an einer psychischen Krankheit leidet oder geistig behindert ist, alle oder einzelne ihrer Angelegenheiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu besorgen, so ist ihr auf ihren Antrag oder von Amts wegen dazu ein Sachwalter zu bestellen (§ 273 Abs 1 ABGB).

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!