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Muss die Bewohnervertretung verständigt werden, wenn der von einer Freiheitsbeschränkung oder Freiheitseinschränkung betroffene Bewohner stirbt?

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2015/14ÖZPR 2015, 24 Heft 1 v. 1.1.2015

Ja - und zwar aufgrund der folgenden Überlegungen: Die anordnungsbefugte Person hat von der Freiheitsbeschränkung, von deren Aufhebung und von einer mit dem Willen des Bewohners vorgenommenen Einschränkung seiner persönlichen Freiheit unverzüglich den Leiter der Einrichtung zu verständigen (§ 7 Abs 1 Satz 2 HeimAufG).

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