Kann die Verpflichtung zur Einhaltung persönlicher Kontakte zum Betroffenen vom Sachwalter auf andere Personen übertragen werden? Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte in seiner Entscheidung vom 25. 11. 2014, 10 Ob 72/14g, klar, dass der in § 282 ABGB vorgesehene monatliche persönliche Kontakt des Sachwalters zum Betroffenen eine Richtschnur darstellt und der Sachwalter im Einzelfall die Erledigung einzelner Aufgaben an Mitarbeiter delegieren kann.

