Die Tätigkeitsberechtigung von Sanitätern ist mit zwei Jahren befristet. Zur Verlängerung um jeweils weitere zwei Jahre müssen Sanitäter 16 Stunden Fortbildung und eine (Defibrillator-)Rezertifizierung absolvieren. Dieser Beitrag untersucht die gesetzlich nicht klar geregelten Rechtsfolgen des Nichtbestehens der Rezertifizierung.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

