Eine der zentralen formellen Voraussetzungen für Eingriffe in das Recht auf persönliche Freiheit ist die schriftliche Dokumentation der betreffenden Maßnahmen. Am Beispiel der Dokumentation der Dauer von Freiheitsbeschränkungen wird deutlich, dass materielle/inhaltliche Gesichtspunkte für formelle Anforderungen eine grundlegende Rolle spielen. Bisher besteht noch keine höchstgerichtliche Judikatur, die sich zur Spezifikation hinsichtlich der Dauer von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gem § 6 Abs 1 HeimAufG geäußert hat. (FN )

