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Sachwalterschaft - Angelegenheiten sind präzise festzulegen

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtAufsatzMag. Norbert KrammerÖZPR 2015/116ÖZPR 2015, 180 - 183 Heft 6 v. 1.6.2015

Die Angelegenheiten, mit deren Erledigung der Sachwalter mittels Gerichtsbeschluss betraut wird, sind genau zu beschreiben, müssen aktuell sein und konkrete Vertretungstätigkeiten betreffen. Die Praxis weicht von diesem Ziel oftmals ab. Dies wird anhand konkreter Beispiele kritisch diskutiert. Bereits jetzt und noch vor der geplanten Änderung des Gesetzes bestehen Möglichkeiten zur Konkretisierung, die genutzt werden sollten.

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