Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz den Einsatz von psychiatrischen Intensivbetten für unzulässig erklärt. Eine Übergangsfrist bis 1. 7. 2015 wurde eingeräumt.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

