Hinsichtlich eines Pensionsanspruchs, aus dem ein nach § 324 Abs 3 ASVG vom Heimträger geltend gemachter Ersatzanspruch befriedigt werden kann, ist auch jener Heimträger nach § 361 Abs 2 ASVG antragsberechtigt.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

