Anrechnung von Vordienstzeiten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 5. 12. 2013 entschieden, dass eine ungünstigere Anrechnung von Vordienstzeiten von anderen Arbeitgebern im Verhältnis zu den ununterbrochen bei einer Gebietskörperschaft zurückgelegten Dienstzeiten gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer verstößt (C-514/12, Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs GmbH).
C-514/12

