In einem gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung einer Freiheitsbeschränkung wird von Sachverständigen in Einzelfällen auch die Vorlage von nicht-bewohnerbezogenen Aufzeichnungen und Unterlagen, beispielsweise von Dienstplänen oder Personalschlüssel, verlangt. In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob ein Sachverständiger tatsächlich berechtigt ist, die Vorlage derartiger - über die Einsichtsrechte des Bewohnervertreters hinausgehende - Unterlagen zu verlangen.

