Seit Inkrafttreten des Sachwalterrechts mit 1. 7. 1984 war nicht endgültig geklärt, ob sich die Auslegung der in anderen Rechtsvorschriften enthaltenen Anknüpfungen an die Begriffe "Geschäftsfähigkeit" und "Eigenberechtigung" am konkreten Umfang der Sachwalterschaft zu orientieren hat oder nicht. Eine jüngst ergangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs brachte nunmehr Klarheit in dieser Frage (OGH 10 Ob 12/13g).

