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Kann eine Vorsorgevollmacht auch bei einem Rechtsanwalt oder bei Gericht qualifiziert errichtet werden?

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtFragen aus der PraxisAufsatzMMag. Michaela SchweighoferÖZPR 2014/127ÖZPR 2014, 186 Heft 6 v. 1.6.2014

Mit einer Vorsorgevollmacht erteilt der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten im Vorhinein Vollmacht für den Fall des Verlusts der Geschäfts-, Einsichts- oder Urteils- bzw Äußerungsfähigkeit. Darin muss auch festgelegt werden, für welche (bestimmten) Angelegenheiten der Bevollmächtigte zuständig sein soll, wobei es möglich ist, mehrere Personen für die Durchführung jeweils unterschiedlicher Angelegenheiten zu bevollmächtigen.

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