Mit einer Vorsorgevollmacht erteilt der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten im Vorhinein Vollmacht für den Fall des Verlusts der Geschäfts-, Einsichts- oder Urteils- bzw Äußerungsfähigkeit. Darin muss auch festgelegt werden, für welche (bestimmten) Angelegenheiten der Bevollmächtigte zuständig sein soll, wobei es möglich ist, mehrere Personen für die Durchführung jeweils unterschiedlicher Angelegenheiten zu bevollmächtigen.

