Das Sanitätergesetz (SanG) schafft seit 2002 die Möglichkeit, Patienten mit notfallmedizinischen Maßnahmen durch Notfallsanitäter rasch zu versorgen und so die Zeit bis zum Eintreffen von oder bei ärztlicher Versorgung zu überbrücken. Diese Möglichkeiten werden mit hoher regionaler Schwankung gut bis gar nicht ausgeschöpft. Qualifikations- und Systemmängel führen zu hohen Hospitalisationsraten von Patienten, die mit einfacheren, oft auch pflegerischen oder sozialarbeiterischen Mitteln besser zu versorgen wären. Die "Rettung" muss vom "Transportunternehmen" zum hochqualifizierten Systempartner einer ganzheitlichen Primärversorgung werden und Patienten zu den passenden Ressourcen referenzieren.

