Ab 2015 werden diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen mit entsprechendem Fachwissen auch für Pflegegeldeinstufungen ab der Stufe 3 herangezogen. Das ist der zweite und sicherlich bedeutendste Schritt der Erweiterung der Pflegegeldbegutachtung durch Pflegekräfte.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

