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Keine Freiheitsbeschränkung durch Anlegen eines Overalls

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtRechtsprechungJudikaturHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2014/100ÖZPR 2014, 152 - 153 Heft 5 v. 7.5.2014

Keine Freiheitsbeschränkung durch Anlegen eines Overalls. In seiner Entscheidung vom 7. 5. 2014, 7 Ob 209/13f, befasste sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Frage, ob das Anlegen eines am Rücken verschließbaren Overalls eine Freiheitsbeschränkung im Sinn des HeimAufG ist.

7 Ob 209/13f

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