vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Teilzeit und Mehrarbeit

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtRechtsprechungJudikaturDr. Klaus Mayr, LL.MÖZPR 2013/92ÖZPR 2013, 136 Heft 5 v. 25.6.2013

Teilzeit und Mehrarbeit. Die Vereinbarung einer Durchrechnung der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag von Teilzeitbeschäftigten über mehr als drei Monate ist - ohne Gleitzeitvereinbarung - unzulässig. Der Mehrarbeitszuschlag iHv 25 % muss dennoch am Ende des Kalendervierteljahrs oder eines anderen festgelegten Zeitraums von drei Monaten abgerechnet werden.

9 Ob A 18/13g

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!