Der Gesundheitszustand eines Menschen zählt zu den besonders sensiblen Informationen. Daher unterliegen im Gesundheits- und Sozialbereich tätige Personen einer besonderen Verschwiegenheitspflicht. Diese Geheimhaltungspflichten werden immer wieder den Entwicklungen angepasst und auch erweitert.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

