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Neues zum Geheimnisschutz

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtAufsatzHon.-Prof. Dr. Helmut SchwambergerÖZPR 2013/91ÖZPR 2013, 134 - 136 Heft 5 v. 1.5.2013

Der Gesundheitszustand eines Menschen zählt zu den besonders sensiblen Informationen. Daher unterliegen im Gesundheits- und Sozialbereich tätige Personen einer besonderen Verschwiegenheitspflicht. Diese Geheimhaltungspflichten werden immer wieder den Entwicklungen angepasst und auch erweitert.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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