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Die Vereinheitlichung der Begutachtung bei Pflegegeldanträgen

Pflegegeld & SozialrechtAufsatzProf. Dr. Johannes RuddaÖZPR 2013/8ÖZPR 2013, 14 - 16 Heft 1 v. 1.1.2013

Ab 1. 1. 2014 soll die medizinische und pflegerische Begutachtung bei Pflegegeldanträgen vereinheitlicht werden. Dabei sollen die Standards der medizinischen Fachgesellschaften maßgebend sein. Um dieses Ziel auch tatsächlich zu erreichen, sind von den Entscheidungsträgern Kompetenzzentren einzurichten. Die einheitliche Ausbildung der Gutachter soll im Rahmen eines gemeinnützigen Vereins mit einer eigenen Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung betrieben werden.

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