Die wachsende Anzahl an Pflegegeldbeziehern von gegenwärtig rund 5 % der österreichischen Bevölkerung in Verbindung mit der fortschreitenden Differenzierung der Anspruchsvoraussetzungen erhöhte in den letzten Jahren die Anforderungen an die sachverständige Pflegegeldbegutachtung sowohl quantitativ wie auch qualitativ. Gemeinsam mit wiederholter Kritik an der bislang gepflegten Begutachtungspraxis führte dies zuletzt zur Verankerung einer "Gutachterakademie" im Bundespflegegeldgesetz, womit die zentrale Bedeutung der pflegerechtlichen Grundlagen und der Prinzipien des Sachverständigenbeweises im gegenständlichen Kontext betont wird.

