Fixwerte. Für die Herbeischaffung von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Bedarfsgütern des täglichen Lebens ist insgesamt ein fixer Zeitwert von zehn Stunden pro Monat vorgesehen und nicht für jede einzelne dieser Verrichtungen.
10 Ob S 180/12m
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

