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Wie kann die Zustimmung zur Freiheitseinschränkung erteilt werden?

HeimAufG & UbG Fragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2013/40ÖZPR 2013, 56 Heft 2 v. 1.2.2013

Gem § 3 HeimAufG liegt eine Freiheitsbeschränkung vor, wenn eine Ortsveränderung einer betreuten oder gepflegten Person (= Bewohner) gegen oder ohne ihren Willen unterbunden wird, sei es mit physischen Mitteln, insbesondere durch mechanische, elektronische oder medikamentöse Maßnahmen, sei es durch psychische Mittel (= Androhung).

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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