Rekurs des Einrichtungsleiters: keine Anmeldung, wenn es sich um eine bereits aufgehobene Freiheitsbeschränkung handelt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) befasste sich in seiner Entscheidung vom 25. 1. 2012, 7 Ob 241/11h, mit einigen bedeutenden verfahrensrechtlichen Fragen, die bislang in der Praxis große Rechtsunsicherheit verursachten, vor allem mit der Frage, ob der Einrichtungsleiter den Rekurs gegen einen Beschluss im Rahmen des gerichtlichen Überprüfungsverfahrens gemäß HeimAufG anmelden muss.

