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Kann eine Klage beim Sozialgericht zu einer niedrigeren Pflegegeldeinstufung bzw zu einer Herabstufung führen?

Pflegegeld & SozialrechtFragen aus der PraxisAufsatzDr. Martin GreifenederÖZPR 2013/34ÖZPR 2013, 48 Heft 2 v. 1.2.2013

Wer einen Antrag auf Pflegegeld bzw Erhöhung des bisher zuerkannten Pflegegeldes stellt, erhält hierüber einen Bescheid des Entscheidungsträgers. Ist der Antragsteller mit der Ablehnung des Erst- oder Erhöhungsantrags bzw mit der erfolgten Einstufung nicht einverstanden, kann er dagegen Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erheben.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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