Freiheitsbeschränkungen durch medikamentöse Maßnahmen. Die Beurteilung von Freiheitsbeschränkungen durch medikamentöse Mittel stand bereits des Öfteren am Prüfstand des Obersten Gerichtshofs (OGH). Auch in seiner Entscheidung 7 Ob 142/11z befasste sich das Höchstgericht mit diesem für die Pflegepraxis besonders bedeutenden Thema.
7 Ob 142/11z

