Der Nationalrat hat am 4. 7. 2013 das Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 (ARÄG 2013) beschlossen, welches im Bundesgesetzblatt mit BGBl I 2013/138 am 30. 7. 2013 kundgemacht wurde und am 1. 1. 2014 in Kraft treten wird. Hauptgesichtspunkte dieser Novelle waren die Schaffung einer arbeitsrechtlichen Möglichkeit auf Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit sowie die Normierung eines Rechtsanspruchs auf ein Pflegekarenzgeld nach den Bestimmungen des Bundespflegegeldgesetzes.

